Der Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt jetzt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. jur. Rainer Wernsmann.
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Der Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt jetzt ein Rechtsgutachten von Professor Dr. jur. Rainer Wernsmann.
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