Schlagwort: Unfallwagen

Entfernen eines Unfallwagens dient der Verkehrssicherung

Ein schrottreifes Auto gehört nicht in den Straßenverkehr, auch nicht als Stillleben. Das Verwaltungsgericht Köln stellte in seinem Urteil vom 28. Mai 2009 (AZ: 20 K 3694/08) fest, dass Fahrzeuge, die nach einem Unfall mit gefährlichen Ecken und Kanten versehen sind, weder im fahrenden, noch im stehenden Verkehrsraum etwas zu suchen haben.
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