Schlagwort: Schaden-Regulierung

Schaden-Regulierung der Kfz-Haftpflichtversicherung auch gegen den Willen möglich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist Laut ARAG hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen, dass darunter der Schadensfreiheitsrabatt leide.
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