Schlagwort: Rückvergütung

Rückvergütung bei DG-Fonds 34 verheimlicht: Bank zu Schadensersatz verurteilt

Erneut hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einem DG-Fonds-Anleger Recht gegeben und die beklagte Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie Rückvergütungen verschwiegen hatte (9 U 58/09). Der Klägerin, die ihre Ansprüche aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns eingeklagt hat, wurde Schadensersatz in Höhe von 63.515,72 Euro zugesprochen. Bereits am 15. Juli 2009 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine beratende Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) im Zusammenhang mit dem DG-Fonds Nr. 35 zu Schadensersatz verurteilt. Beide Urteile wurden von Hahn Rechtsanwälte erstritten.
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