Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risiko- ausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte Woche entschieden.
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