Im Leistungsfall hat die Versicherung das Recht nachzuprüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Das bedeutet, dass sich der Versicherte erneut einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss.
Im Leistungsfall hat die Versicherung das Recht nachzuprüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Das bedeutet, dass sich der Versicherte erneut einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss.