Schlagwort: Mietnomaden

Mietnomaden: Vermieter fordern Gesetzesänderung

Das deutsche Mietrecht gilt als sehr sozial; es soll die Mieter vor der Willkür der Hauseigentümer Schützen. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, darf den Mietern nicht gleich der Verlust der Wohnstatt und Obdachlosigkeit drohen. Das Mietrecht schützt aber auch Mietnomaden, die nie die Absicht hatten, jemals irgendetwas für die angemietete Wohnung zu bezahlen. Auch bei solchen „Mietern“ zieht sich ein Räumungsverfahren laut ARAG Experten unter Umständen bis zu zwei Jahren hin. Für große Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind der damit verbundene Mietausfall und die Anwalts- und Verfahrenskosten möglicherweise tragbar, private Vermieter können sie aber unter Umständen ruinieren.
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