Unter Ehegattensplitting versteht man einen steuerlichen Nachlass für Ehepaare. Der einzelne Ehegatte muss beim Ehegattensplitting lediglich die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens versteuern. Dazu werden die beiden Einkommen zusammen addiert und anschließend halbiert. Der Vorteil am Ehegattensplitting: Die Steuerprogression wird verringert.