Eine so genannte Flashmob-Aktion hat das Bundesarbeitsgericht aktuell für zulässig erklärt. Im Rahmen dieser Aktion hatten eine Vielzahl von Personen überraschend und gleichzeitig einen Supermarkt aufgesucht, dort Einkaufswagen beladen und diese in den Gängen mitten im Weg stehen gelassen.
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