Ein unbefugt auf fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug darf durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt werden. Laut ARAG Experten muss dieses Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden.
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Ein unbefugt auf fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug darf durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt werden. Laut ARAG Experten muss dieses Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden.
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