Die Verwaltung von Wohnungen ist ein einträgliches Geschäft – kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um eine gepflegte Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Doch wenn dem Verwalter ein Fehler unterläuft, wird schnell die Frage nach der Haftung gestellt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Ãberblick über Rechte und Pflichten beider Seiten.
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