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Bayerische Landesärztekammer: Menschen in Not helfen

Immer wieder komme es vor, dass in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis ausländische Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltsstatus und meistens auch ohne Krankenversicherung medizinisch versorgt werden wollen. Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, einen Patienten unabhängig von seinem Status die notwendige Versorgung zukommen zu lassen.
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