Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, leistet die Versicherung des Unfallverursachers für berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
Um eine Versicherungsprämie für eine Autoversicherung berechnen zu können benötigt man zunächst die sogenannte ?Typ- und Regionalklasse? sowie den Zulassungsbezirk des Fahrzeugs.
Der Indexwert ?Typklasse? wird alljährlich von einem unabhängigen Treuhändler ermittelt. Die Einstufung gibt an, wie oft ein bestimmter Fahrzeugtyp in Verkehrsunfälle verwickelt war. Wohnt ein Versicherungsnehmer in einer Region mit vielen Unfällen dieser Fahrzeuge, so wird er höher eingestuft.
Als nächstes Erfolg die Einstufung des Versicherungsnehmers. Beurteilungskriterien sind unter anderen das Alter, das Geschlecht (ab 21.12.2012 darf das Geschlecht nicht mehr in die Risikobeurteilung mit einfließen), die Berufsgruppenzugehörigkeit und wie lange bereits ein Fahrzeug unfallfrei auf den Namen des Versicherungsnehmers versichert wurde.
Laut Statistik haben junge Fahrer unter 25 Jahre ein wesentlich höheres Unfallrisiko. Daher beginnen Sie, in der Kfz-Haftpflichtversicherung, mit einer Schadenfreiheitsklasse von bis zu 240 Prozent. Bei Nachweis einer mindestens dreijährigen Fahrpraxis, beispielsweise durch Nutzung des Fahrzeugs der Eltern, kann der Satz auf etwa 140 Prozent gesenkt werden. Die Mitbenutzung des Fahrzeugs muss von den Eltern unbedingt bei der Versicherung angezeigt werden, damit es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Durch die Mitbenutzung eines Fahrers unter 25 steigt der Beitrag der Eltern geringfügig an.