Checkliste: Richtig abgesichert im Pflegefall

Ein Pflegefall in der Familie kann das Leben schlagartig verändern – das gilt sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Um eine derartige Krisensituation nicht alleine bewältigen zu müssen, besteht seit dem 1. Januar 2009 ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Ein Angebot, das von den Versicherten der Knappschaft gerne genutzt wird: Allein im zweiten Halbjahr 2009 wurden die Pflegeberater der Knappschaft rund 7.400 Mal kontaktiert. Dabei waren es überwiegend Angehörige (64 Prozent), die sich über Pflegeleistungen informierten. Das hat eine Untersuchung der Knappschaft ergeben.

„Die Erhebung zeigt, dass gerade beim sensiblen Thema Pflege ein hoher Beratungsbedarf besteht. Viele Menschen wissen gar nicht, welche Ansprüche sie bei der Pflege geltend machen dürfen“, sagt Walburga Milles, Referentin im Dezernat Leistungsmanagement Pflegeversicherung der Knappschaft. Um der großen Nachfrage gerecht zu werden, bietet die Knappschaft in mehr als 100 Geschäftsstellen und zusätzlichen Pflegestützpunkten Beratung zu diesem Thema an. 61 Mitarbeiter der Knappschaft haben ihre Fortbildung zum Pflegeberater schon abgeschlossen, weitere Qualifizierungsmaßnahmen sind geplant.

Individuelle Pflegeberatung aus einer Hand

Die Pflegeberater kümmern sich um die Sorgen und Fragen von Hilfebedürftigen sowie deren Familien, informieren über alle Sozialleistungen und unterstützende Angebote. Auskünfte zu den Leistungen der Pflegeversicherung bilden einen Schwerpunkt, auf Wunsch wird ein individueller Versorgungsplan erstellt. „Wir legen großen Wert darauf, Betroffene und deren Angehörige umfassend zu unterstützen. Deshalb halten wir von Anfang an engen Kontakt und begleiten sie während der gesamten Pflegemaßnahme. Unsere Versicherten und ihre Angehörigen schätzen die Beratungskompetenz unserer Pflegeberater und sind erleichtert, dass ihnen in einer Krisensituation Rat und Unterstützung unentgeltlich zur Verfügung steht“, betont Milles. Ziel ist es, die Versorgungssituation Pflegebedürftiger zu verbessern, Angehörige zu entlasten und den Bereich der häuslichen Pflege zu stärken.

Ob Versicherte Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung haben, hängt vom Schweregrad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ab. Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung – für wenigstens sechs Monate – der Hilfe bedürfen. Insgesamt werden drei Pflegestufen mit unterschiedlich hohen Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbezügen unterschieden: Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige (mindestens 90 Minuten Hilfebedarf täglich), Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige (mindestens drei Stunden Hilfebedarf täglich) und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige (mindestens fünf Stunden Hilfebedarf täglich). In welche Stufe Betroffene einzuordnen sind, stellt der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaft fest.

Passgenaue Hilfs- und Leistungsangebote

Steht die Pflegestufe fest, haben Versicherte grundsätzlich die Wahl zwischen ambulanter, teil- oder vollstationärer Pflege. Wer in den eigenen vier Wänden und von vertrauten Personen wie Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten gepflegt wird, kann Pflegegeld beantragen. Ist eine Unterstützung aus dem privaten Bereich allein nicht möglich, helfen ambulante Pflegedienste – zum Beispiel beim Baden, An- und Ausziehen oder Einkaufen. Bei der teilstationären Pflege werden hilfebedürftige Menschen tagsüber oder nachts von Fachkräften in speziellen Pflegeeinrichtungen betreut. Von vollstationärer Pflege spricht man, wenn Betroffene dauerhaft im Heim untergebracht sind.

Da sich immer mehr Menschen wünschen, im Alter nicht alleine leben zu müssen, haben sich im Laufe der letzten Jahre neue Pflegemöglichkeiten entwickelt. Dazu gehören Senioren-Wohngemeinschaften, in denen mehrere Pflegebedürftige leben und von Pflegediensten betreut werden. Auch Mehrgenerationenhäuser, in denen sich Alt und Jung gegenseitig unterstützen, sind heutzutage eine weitere Option im Alter. „Um die vielfältigen Angebote zu überblicken und das individuell Passende zu finden, stellen wir unseren Versicherten neben der persönlichen Pflegeberatung ausführliche Broschüren zur Verfügung“, so Milles. Informationen zu allen weiteren Bereichen der Pflege sowie zu modernen Pflege-Wohnprojekten geben die Pflegeberater der Knappschaft und die Mitarbeiter unter der gebührenfreien Servicenummer 08000 200 501. Im Internet unter www.knappschaft.de finden Versicherte in der Rubrik „Pflegekompass“ zudem alles Wissenswerte über die Pflegeeinrichtung in ihrer Nähe.

Checkliste: Richtig abgesichert im Pflegefall

Was zu tun ist, wenn im Familien- oder Bekanntenkreis durch Unfall oder Krankheit plötzlich ein Pflegefall eintritt.

1. Antrag stellen: Pflegeleistungen müssen schriftlich beantragt werden. Die Mitarbeiter der Knappschaft sind hierbei gerne behilflich.

2. Kontakt aufnehmen: Ein Pflegeberater nimmt Kontakt mit dem Antragssteller auf, wenn dieser eine Pflegeberatung wünscht. In dem Erstgespräch besteht die Gelegenheit, die Lebens- und Wohnsituation zu schildern sowie individuelle Versorgungswünsche zu erörtern. Die Pflegeberatung können Sie auch in einem Pflegestützpunkt oder während einer bereits laufenden Pflegemaßnahme nutzen.

3. Einstufen lassen: Der Antrag wird an den Sozialmedizinischen Dienst weitergeleitet. Dieser besucht den Betroffenen und prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.

4. Hilfebedarf ermitteln: Wird dem Antrag stattgegeben, analysiert der Pflegeberater den Hilfebedarf und ermittelt Pflegemöglichkeiten sowie sonstige Hilfs- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel Essen auf Rädern oder Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen.

5. Hilfsangebote erörtern: Wenn Leistungen bewilligt wurden, erörtert Ihnen der Pflegeberater in einem Zweitgespräch die Hilfsangebote.

6. Versorgungsplan erstellen: Auf Wunsch erstellt der Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan, der passgenau sämtliche Hilfsmaßnahmen beinhaltet, die in Anspruch genommen werden möchten.

7. Service nutzen: Die Pflegeberater der Knappschaft stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen Ihnen zum Beispiel dabei, die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen anzupassen, wenn sich im Laufe der Zeit der Pflegebedarf verändert oder erläutern Ihnen die Gründe, wenn Leistungen abgelehnt worden sind.

Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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