In Deutschland haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit. Steuerzahler haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis der Mutter, des Vaters oder eines anderen berechtigten Person (Großelternzeit). Während der Elternzeit besteht keine Arbeitspflicht des Elternteiles. Laut dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) können beide Eltern die Elternzeit ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen. Die Elternteile haben einen Anspruch auf den vollen Zeitraum von 36 Monaten.