Absicherung des Bauherrn gegen Schäden, wofür die bauausführenden Unternehmen nicht haftbar gemacht werden können. Bei der Bauleistungsversicherung sind das Bauobjekt selbst und die erbrachten Bauleistungen, inklusive Materialien, gegen Schäden versichert. Das können Schäden sein, die durch höhere Gewalt, fehlerhafte statische Berechnung, Materialfehlerhaftigkeit, mutwillige Zerstörung durch Dritte, Diebstahl usw. entstehen.