Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern

Können Mutter oder Vater nicht zur Arbeit gehen, weil sie ihr krankes Kind zu Hause pflegen müssen, zahlt ihre Krankenkasse ein Kinderkrankengeld.

Voraussetzung ist, dass das erkrankte Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, so die Techniker Krankenkasse (TK). Zudem dürfe keine andere im Haushalt lebende Person die Kinderkrankenpflege übernehmen können. Und der Arzt müsse bescheinigen, dass das erkrankte Kind Pflege und Betreuung benötigt.

Jeder Elternteil bekomme Kinderkrankengeld bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind, so die TK. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern sei der Anspruch bei Verheirateten auf 25 und bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage je Kalenderjahr begrenzt. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt.

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