Techniker Krankenkasse beschließt neue Leistungen

Die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) können künftig weitere, zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen. Das hat der Verwaltungsrat der Kasse in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Die TK bezuschusst alle zwei Jahre die sportmedizinische Untersuchung und Beratung beim Arzt. Damit möchte die Kasse einen Anreiz für die Versicherten schaffen, sich regelmäßig sportmedizinisch untersuchen zu lassen. Je nach medizinischer Notwendigkeit kann der Zuschuss bis zu 120 Euro betragen.

Vorsorgeleistungen für Organspender
Mit der Reform des Transplantationsgesetzes erhalten Lebendspender von Organen oder Geweben einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation. Die TK weitet diesen Anspruch aus und gewährt Spendern darüber hinaus auch stationäre Vorsorgeleistungen, falls eine medizinische Rehabilitation nicht in Betracht kommt.
Haushaltshilfe

Versicherte, die aufgrund einer Erkrankung zeitweise ihren Haushalt nicht führen können, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Bislang war die Leistung jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren im Haushalt lebt. Künftig übernimmt die TK auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt, dadurch aber ein Klinikaufenthalt vermieden wird.

Die Vorsorgeleistungen für Organspender stehen den Kunden der TK ab dem 1. Oktober 2012 zur Verfügung, die weiteren zusätzlichen Leistungen bereits ab dem 1. August 2012 – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.