Teurer Immobilienerwerb ab 2011: Grunderwerbsteuer steigt in einigen Bundesländern

Ab kommendem Jahr wird es in einigen Bundesländern deutlich teurer, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nachdem schon Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht haben, wollen vier weitere Bundesländer nachziehen.

„Wer bereits ein konkretes Objekt hat und eigentlich im Januar 2011 kaufen möchte, sollte die Investition im aktuellen Jahr vornehmen. Wer noch unschlüssig ist, sollte sich aber nicht unter Druck setzen lassen“, sagt Robert Anzenberger vom Immobilienvermittler PlanetHome.

Die PlanetHome AG rechnet in den letzten Wochen des Jahres in den betroffenen Bundesländern mit einer etwas stärkeren Nachfrage wegen der geplanten Steuererhöhung. „In Berlin hatte es wegen der Grunderwerbsteuererhöhung auch vermehrt Käufe gegeben“, sagt Anzenberger. In Brandenburg wird die Steuer laut Kabinettsbeschluss vom 31. August ab 1. Januar 2011 von 3,5 auf 5 Prozent steigen. In gefragten Immobilienstandorten wie beispielsweise Potsdam wird es deutlich teurer, eine Immobilie zu erwerben. Sind für eine 750.000-Euro-Villa in diesem Jahr 26.250 Euro Grunderwerbssteuer fällig, sind es ab Januar 37.500 Euro – und damit über 10.000 Euro mehr. Durch die Anhebung werden allein in Brandenburg für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Millionen Euro erwartet.

In Bremen und Niedersachsen soll die Steuer von 3,5 auf 4,5 Prozent klettern, im Saarland von 3,5 auf 4 Prozent. Anzenberger: „Für die Steuerberechnung ist das Datum des Kaufvertrags  ausschlaggebend.“ Nach Worten des Immobilienexperten sollten Käufer von Eigentumswohnungen darauf achten, ob sie mit der Immobilie mobile Komponenten erwerben – wie beispielsweise einen Einbauschrank oder die Küche. Auf diese muss ebenso keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden wie auf anteilige Instandhaltungsrücklagen. Die Berechnungsgrundlage für die Steuer wird um diese Kosten minimiert. „Allerdings sollte man es nicht übertreiben und einen angemessenen Zeitwert ansetzen.“ Wer ein Haus mit Ölheizung kauft, kann den Inhalt des Öltanks herausrechnen. Bei einem 5.000-Liter-Tank lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer dadurch ebenso senken.

Pressemitteilung PlanetHome AG

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