Forderung: Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung müssen von der Bankenabgabe ausgenommen werden

„Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung müssen von der Bankenabgabe ausgenommen werden“, forderte Lutz Freitag, Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Vorfeld der morgen (22. Juli 2010) im Bundesministerium der Finanzen stattfindenden Fach-Anhörung zur Bankenabgabe.

In Deutschland gibt es derzeit 46 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Ihr Kerngeschäft ist der Bau und die Bewirtschaftung von Genossenschaftswohnungen für ihre Mitglieder – sie sind also in wirtschaftlicher Hinsicht Wohnungsunternehmen. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung gelten aber auch als Kreditinstitute im Sinne des KWG, da sie im Rahmen ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung Spargelder von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen hereinnehmen und als Finanzierungsinstrument im genossenschaftlichen Wohnungsbau – also für die wohnliche Versorgung ihrer Mitglieder – einsetzen.

Die Ausführung weiterer – risikobehafteter – Bankgeschäfte ist ihnen nicht erlaubt. „Dadurch, dass diese Genossenschaften ausschließlich das Einlagengeschäft als Nebengeschäft ihrer eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit betreiben dürfen, sind sie kein Teil der Risikogemeinschaft des deutschen Bankensystems“, stellte der GdW-Präsident fest.

Die mit der Bankenabgabe eingesammelten Mittel sollen zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Kreditinstituten dienen. Die Höhe der Bankenabgabe soll sich dabei am Risiko ausrichten, das aus der Größe eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt resultiert. Durch die Bankenabgabe sollen die potenziellen Nutznießer etwaiger künftiger Restrukturierungsmaßnahmen an deren Finanzierung beteiligt werden.

„Diese Begründung macht deutlich, dass die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung mit der Bankenabgabe nicht belastet werden dürfen“ erläutert Ingeborg Esser, Mitglied der Geschäftsführung des GdW. Der Wohnungsbestand der Genossenschaft dient als Sicherheit für die Spareinlagen der Mitglieder. Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2010) bestätigt dies.

„Eine Heranziehung zur Bankenabgabe würde dieses Geschäftsmodell mit seiner über 100-jährigen Tradition des `Sparen, Bauen, Wohnen´ für die Zukunft gefährden“ warnte Lutz Freitag. Die GdW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Restrukturierungsgesetzes finden Sie auf der Homepage www.gdw.de.

Pressemitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

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