Wohnungsgenossenschaften – Gute Zinsen für Genossen

Neben Wohneigentum und Miete ist das Wohnen in einer Genossenschaft die dritte Möglichkeit der Wohnungsversorgung. Großer Vorteil des genossenschaftlichen Wohnens: Die Mieten sind bezahlbar und es werden vielfältige sozial-ökonomische Dienstleistungen und Beteiligungsmöglichkeiten geboten. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Genossenschaft auch als Anlaufstelle für Geldanlagen attraktiv ist.

Hier sparen Genossen und ihre Angehörigen

[!–T–] (tel) Die Sparform „Genossenschaften“ steht den Mitgliedern sowie ihren nahen Angehörigen offen. Dazu notwendig ist eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Diese kostet meist zwischen 250 und 3.000 Euro. Der Gesamtbetrag für die Genossenschaftsanteile ist in der Regel abhängig von der Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung.

Um im weiteren Schritt die Sparanlagen einer Genossenschaft nutzen zu können, muss man zwar Mitglied der Genossenschaft sein, aber bei dieser nicht unbedingt eine Wohnung mieten.

Das Geld der Genossenschaftsanteile ist weder Kaution noch ein Sparguthaben. Doch kann man als Mitglied der Genossenschaft bereits hier verdienen. Denn erfolgreiche Wohnungsunternehmen schütten eine Dividende aus, um ihre Mitglieder am Gewinn zu beteiligen. Diese kann zwischen drei und vier Prozent liegen.

Sparkonten und Sparbriefe bei Genossenschaften
Rund 50 der fast 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland bieten derzeit Sparmöglichkeiten an. Dies ist auch keine neue Erfindung, vielmehr haben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen eine lange Tradition. Getreu dem Grundsatz „Sparen – Bauen – Wohnen“ wurden die ersten Genossenschaften mit Spareinrichtung bereits in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts gegründet.

Heutzutage haben Mitglieder meist die Wahl zwischen Sparkonten, Sparbriefen und zum Teil auch Sparplänen zur Altersvorsorge. Tagesgelder und Festgelder mit kurzer Laufzeit gibt es hingegen nicht. Nicht angeboten werden dürfen Kredite, Girokonten und Wertpapiere. Die Rendite der Anlagen bewegt sich bei Festzinsanlagen zwischen zwei und drei Prozent.

Die Sicherheit der Geldanlage
Damit eine Wohnungsgenossenschaft solche Bankdienstleistungen anbieten darf, braucht sie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde Bafin. Um diese zu bekommen muss die Genossenschaft ihre Liquidität und das Vorhandensein qualifizierten Personals nachweisen. Dies ist bereits ein erster Indikator für eine gewisse Sicherheit der Geldanlage.

Weiterhin darf das Geld der Spareinlagen nur zweckgebunden zur Finanzierung des Wohnungsbestandes der Genossenschaft eingesetzt werden. Kredite an Dritte und Spekulation sind nicht erlaubt. Den wohl größten Sicherheitsaspekt bietet der Wohnungsbestand der Genossenschaft. Macht doch der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus.

Trotz allem kann auch Genossenschaften das Geld ausgehen. Im Falle einer Pleite springt der Selbsthilfefonds der Wohnungsgenossenschaften ein. Verwalter des Fonds ist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW). Die dem Selbsthilfefonds angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten hierfür jährliche Beiträge.

Bisher musste der Selbsthilfefonds noch in keinem Fall eingreifen. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut des Fonds nicht vorgesehen. Ein formaler Rechtsanspruch von Seiten der Genossenschaft oder von Seiten des Sparers besteht jedoch nicht. Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.

Trotzdem sollte ein Sparer bevor er sein Geld in eine Genossenschaft investiert, sich diese genau anschauen. Augenmerk sollte er dabei vor allem auf die Qualität des Wohnungsbestands legen. Eine schlechte Bausubstanz und viele leer stehende Wohnungen sollten Misstrauen wecken. Ortsfremde Anleger sollten sich den Jahresbericht der Genossenschaften genauer anschauen und dabei auf die Ertragslage und mögliche Risiken achten.

Bild: Rolf Handke / pixelio.de

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