Autokorso: Sicher feiern

Während in Südafrika die Vuvuzela zum Pflichtrepertoire eines jeden Fußballfans gehört, ist in Deutschland der Autokorso das Nonplusultra beim Bejubeln eines Sieges. Ganz sicher auch in diesem Sommer – vorausgesetzt die Jungs von Bundestrainer Jogi Löw enttäuschen uns nicht. Doch bei aller Freude über hoffentlich viele Erfolge der Nationalmannschaft sollte man die Straßenverkehrsordnung nicht gänzlich aus den Augen verlieren und keine unnötigen Risiken eingehen. Natürlich drückt die Polizei bei den WM-Feierlichkeiten schon mal ein Auge zu und nutzt ihren Ermessensspielraum. Allerdings hat diese Toleranz ihre Grenzen, betonen ARAG Experten.

Schon der erste Paragraph der Straßenverkehrsordnung besagt, dass sich „jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ So können feiernde Fans bei allzu riskanten Manövern unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden. ARAG Experten haben weitere Grenzfälle zusammengestellt:

+ Jeder Fahrer haftet für sich +
Weil sich Autokorsos in der Regel spontan bilden, ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und haftet dementsprechend für sich selbst; eine Veranstalterhaftung kann nicht geltend gemacht werden. So springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn sich eine Fahne löst und einen Schaden verursacht. Lässt sich der Verursacher allerdings nicht ermitteln, muss der Geschädigte selbst für seinen Schaden aufkommen. Wurde für das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Schaden meist damit reguliert werden, jedoch ist damit zu rechnen, dass man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Ob es sinnvoll ist, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, ist also von Fall zu Fall zu entscheiden.

+ Jeder Fahrer haftet für sich +

Der Autokorso an sich ist eigentlich nicht erlaubt. Denn unnötiges bzw. unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro geahndet werden. Auch hier zeigt sich die Polizei aber meist fanfreundlich und sorgt vielerorts sogar für die Koordination des Autokorsos. Umso wichtiger ist es deshalb, den Anweisungen der Ordnungshüter Folge zu leisten. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.

+ Sicherheitsabstand einhalten +
Ein Blechschaden kann die Siegesfreude schnell trüben. Weil sich im Autokorso nicht jeder an die Regeln hält, sollte man immer mit unvorhersehbaren Manövern rechnen, um das Auffahrrisiko zu minimieren. ARAG Experten beziffern das Verwarnungsgeld bei einem Unfall infolge zu geringen Abstands auf 35 Euro. Daher sollte man immer auf den Sicherheitsabstand zum Vordermann achten.

+ Nicht in den Nachtstunden hupen +
Fünf bis zehn Euro drohen theoretisch beim obligatorischen Hupen im Fan-Korso. Dies ist laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit, denn „Schall und Leuchtzeichen darf nur geben, wer sich und andere gefährdet sieht“ (§ 16 I 2. StVO). Stört man nicht gerade zu sehr später Stunde die Nachtruhe der Anwohner, zeigt sich die Polizei aber auch in diesem Fall nachsichtig mit den Fußballfans.

+ Gurtpflicht +
Ist der Sieg auch noch so schön – Regeln, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten, bleiben immer in Kraft. Das gilt sowohl für die Gurtpflicht als auch für Alkohol am Steuer! Unbedingt sollte vermieden werden, sich zu weit aus dem Autofenster zu lehnen. Dies ist zum Einen gefährlich, zum Anderen kann es außerdem mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet werden. Ganz besonders Kinder sollten entsprechend gesichert werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer Cabrio fährt, sollte es trotz offenem Verdecks mit der Anzahl der Passagiere nicht übertreiben. Ist ein Fahrzeug mit zu vielen Personen besetzt, sind Bußgelder von bis zu 80 Euro sowie drei Punkte in Flensburg möglich.

+ Alkohol +
Immer tabu ist natürlich Alkohol am Steuer. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Wahrnehmung bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut beeinträchtigt ist. Ab dieser Promillegrenze kann sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, wenn ihm ein Fahrfehler unterläuft oder er so genannte Ausfallerscheinungen zeigt. Wer im Autokorso feiern und fahren will, sollte also die Finger vom Alkohol lassen.

Pressemitteilung der ARAG

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