Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund: Planung ohne Kommunen kann teuer werden

Mit dem IT-Planungsrat sollte der Beginn einer neuen Ära der bund- und länderübergreifenden Zusammenarbeit unter Beteiligung der Kommunen im Bereich der Informationstechnik und des E-Government eingeläutet werden; so ist es auf der Internetseite des Bundesinnenministers zu lesen. „Schöne Worte, die Praxis sieht aber leider anders aus: die Kommunen sind zwar dabei, aber ohne Stimmrecht und somit „am Katzentisch“.

Dabei sollen wir vor Ort in den Städten und Gemeinden die Arbeit machen und die Gesetze besonders kostenbewusst ausführen. Nun werden ohne kommunales Stimmrecht Beschlüsse gefasst, zum Beispiel beim teuren Behördenruf D115, wo die Finanzierung an den Kommunen und damit am Steuerzahler hängen bleibt. Wenn der IT-Planungsrat ohne die Kommunen plant, wird er an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger vorbei planen und unnötige Kosten produzieren“, erklärte die Vorsitzende des Personal- und Organisationsausschusses des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeisterin Petra Lausch aus Edewecht, nach der heutigen Sitzung des Ausschusses in Hannover.

„Besonders praxisfremd ist es zudem, wenn Beschlussvorlagen – wie bei der ersten Sitzung geschehen – erst zwei Tage vor der Sitzung in ein Verfahren gegeben werden. Wer dies tut, will nicht den Sachverstand der Kommunen aus der Praxis einholen, sondern nur Klientelpolitik betreiben. Dies kann und darf nicht die Arbeitsweise des IT-Planungsrates sein. Ich hoffe darauf, dass das Land Niedersachsen die Belange der Kommunen ernst nimmt und nur Beschlussvorlagen im Bund zustimmt, die vorher mit den Kommunen im Land abgestimmt worden sind. Nur so lassen sich unnötige Kosten für die Steuerzahler vermeiden. Die Kommunen sind immer interessiert an praxisgerechten Lösungen, dazu müssen sie aber auch einbezogen werden“, so Lausch.

Hintergrund:
Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit seit kurzem gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrats ist es nun, diesen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen. Die erste Sitzung fand am 22. April 2010 statt. Die Kommunen in Niedersachsen wurden im Vorfeld nicht beteiligt.

(Pressemitteilung Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund)

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