Gartengeräte vor Saisonstart auf Mängel und Beschädigungen prüfen

Die Winterpause im Garten ist zu Ende. „Rasenmäher, Heckenscheren und Kettensägen mit Motorantrieb müssen nach der langen Ruhephase besonders gründlich auf eventuelle Mängel und Beschädigungen überprüft werden“, sagt Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. Dabei auf beschädigte Kabel, schadhafte Gehäuse oder einen defekten Anlaufschutz achten.
Reparaturen von elektrischen Geräten sollte man unbedingt der Fachwerkstatt überlassen. Ist doch ein Neugerät notwendig, rät der Experte beim Kauf auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird.
Um gefährliche Stromschläge zu verhindern, sollten Elektrogeräte im Außenbereich über eine vom Elektriker fest installierte Steckdose mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung angeschlossen werden. „Dieser so genannte FI-Schalter unterbricht sofort die Stromzufuhr, wenn der Strom auf falschem Wege, etwa durch den Körper eines Menschen fließt. Hierzu kann es bei Nässe und Feuchtigkeit sowie der Berührung eines ungenügend isolierten Gerätes kommen“, erklärt Werner Lüth. Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgeschaltetem Gerät und gezogenem Netzstecker erfolgen. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor gilt: Den Antrieb abschalten und den Zündkerzenstecker abziehen. Wird beim Betanken hoch entzündliches Benzin verschüttet, muss das Gerät vor dem Start gründlich gereinigt werden. „Kraftstoff niemals in Getränkeflaschen füllen“, warnt der Experte, „denn gerade Kinder könnten den giftigen Sprit mit Limo verwechseln.“ Überhaupt gilt: Gartengeräte immer kindersicher aufbewahren. Auch sollten Kinder nie unbeaufsichtigt im Garten spielen, wenn sich dort kraftbetriebene Gartengeräte befinden.
„Hobbygärtner sollten beim Einsatz von Kettensägen unbedingt Schutzkleidung tragen“, rät der Sicherheitsexperte. Dazu gehören Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie Gesichts- und Gehörschutz. Auch beim Rasenmähen ist festes Schuhwerk Pflicht. Beim Einstellen der Schnitthöhe den Mäher erst umdrehen, wenn die Messer vollkommen still stehen. Nie ohne Grasfangkorb mähen, da sonst die Klingen teilweise frei liegen. Heckenscheren sollten über eine Zweihand-Sicherheitsschaltung verfügen, die dafür sorgt, dass die Schere nur anläuft, wenn beide Knöpfe gedrückt sind. Dies verhindert einen versehentlichen Start. Generell gilt für die Arbeit mit elektrischen Gartengeräten: Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Anschlusskabel einhalten.
(Pressemitteilung TÜV Rheinland Group)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.