Zahl der verkauften Feuerstätten ist 2009 gestiegen

Die Zahl der verkauften Feuerstätten in Deutschland ist 2009 auf 437.000 Geräte und damit um 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Noch deutlicher um knapp elf Prozent legten Kaminöfen und Dauerbrandöfen zu, deren Verkaufszahl im vergangenen Jahr 334.000 erreichte. Diese Absatzzahlen für den deutschen Markt nannte jetzt der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Gerätehersteller vertritt, in Frankfurt.
Die zum Teil deutlichen Rückgänge der Verkäufe in den beiden Jahren zuvor sind neben der Unsicherheit im Vorfeld der Neuregelung für Kleinfeuerungsanlagen, die erst im Dezember 2009 mit der Verabschiedung der Novelle der Verordnung durch den Deutschen Bundestag beendet wurde, auch den extrem milden Wintern der Jahre 2007 und 2008 geschuldet. Insofern beflügelt jetzt umgekehrt auch das anhaltend kalte Winterwetter wieder die Verkaufszahlen.
„Steigende Energiepreise und der Wunsch, klimaneutral zu heizen, hatten uns bis 2006 ein regelrechten Boom beschert“, so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt. „Dies fand im Jahr darauf ein vorläufiges Ende, als die Kontroverse um Feinstaub-Belastung und CO2-Neutralität auf dem Höhepunkt war. Doch inzwischen hat sich eine Trendwende vollzogen. Dazu hat auch die Unterschrift des Bundespräsidenten beigetragen, mit der die Novelle der 1. BImSchV nun rechtswirksam ist und zum 22. März 2010 endgültig in Kraft treten wird. Aktuell verzeichnen wir bereits in fast allen Segmenten wieder Zuwächse.“
Im vergangenen Jahr wurden 437.000 Einzelheizgeräte für feste Brennstoffe verkauft
Während der Absatz von Heiz- und Kamineinsätzen im vergangenen Jahr bei 65.000 Stück stagnierte, erhöhte sich die Zahl der verkauften Kochherde um 4,8 Prozent auf 22.000 und die der Pellet-Einzelöfen um 14,3 Prozent deutlich auf 16.000. Mit mehr als drei Viertel aller verkauften Geräte stellten jedoch Kamin- und Dauerbrandöfen weiterhin den Löwenanteil.
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) wurden die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Festbrennstoffgeräten nach Jahren der Unsicherheit endlich neu geregelt. Ziel der Verordnung ist es, Abgase zu vermindern und eine effiziente Energieverwendung zu fördern. Für häusliche Einzelraumfeuerstätten gelten zukünftig strengere Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten für Staub und Kohlenmonoxid; außerdem werden Mindestwirkungsgrade vorgegeben. Damit besteht nun die für den Verbraucher dringend notwendige Rechtssicherheit, was sich nach Einschätzung des HKI auch im laufenden Jahr positiv auf die Verkaufszahlen auswirken dürfte.
(Pressemitteilung HKI)

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