Pflegenoten: Ergebnis der Pflege wichtig

Mit der Einführung der Pflegenoten haben sich alle Vertragspartner auf eine Überprüfung geeinigt, sobald hierzu belastbare Ergebnisse vorliegen. Hierzu dient insbesondere die vereinbarte wissenschaftliche Auswertung, deren Ergebnisse bereits im Juni 2010 vorliegen und damit nach etwas mehr als einem halben Jahr nach Beginn der Veröffentlichung. Der Schaffung von Transparenz ist weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung noch mit einer kurzfristigen Änderung durch eine andere Gewichtung einzelner Prüffragen gedient, wie sie in der letzten Woche von Herrn Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes vorgeschlagen wurde. „Wichtig ist es“, so der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd Meurer, „die konkreten Erfahrungen aus den bisherigen Qualitätsprüfungen in eine kritische Bestandsaufnahme einzubeziehen.“ Hierbei werden vier Punkte eine Rolle spielen:
– Aussagekraft der Gesamtnote – Die Gesamtnote soll der schnellen Orientierung gelten. Kritisiert wird, dass die 64 Prüfkriterien in der stationären Pflege und die 37 Prüfkriterien in der ambulanten Pflege in die Durchschnittsberechnung einfließen. Sollte durch diese zusätzliche Information der Blick auf die zentralen Einzelergebnisse eingeschränkt werden, wäre der Verzicht auf die Gesamtnote zu erwägen.
– Darstellung in Form von Noten – Um Ergebnisse vergleichbar darzustellen, dienen momentan Noten von sehr gut bis mangelhaft. Statt der Verwendung von Noten ermöglicht das vereinbarte System auch eine Darstellung nach einem Punktesystem von 1 bis 10 Punkten.
– Klarheit der Kriterien und Auswirkungen in der Umsetzung – Aus den Pflegeeinrichtungen wird massive Kritik laut an der Umsetzung der Qualitätsprüfungen vor Ort. Es kann nicht sein, dass die Dokumentation der Marke der Zahnpasta wichtiger ist als eine ordnungsgemäße Mund- und Zahnpflege, um nur ein Beispiel zu nennen. Keinesfalls ist akzeptabel, dass weitere unsinnige Dokumentationsanforderungen entstehen. In der Qualitätsprüfung muss eine gute Bewertung erfolgen, wenn die Leistung korrekt erbracht wurde. Folgen die Prüfungen diesem Prinzip, dürften auch die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Bewertung der Pflegequalität deutlich geringer werden.
– Fokussierung auf Ergebnisqualität – Auftrag des Gesetzgebers war und ist es, die Qualität als Ergebnis der Pflege darzustellen. Auftrag des Gesetzgebers war es nicht, einem System Vorschub zu leisten, welches die Zeit für die praktische Pflege und Betreuung noch weiter reduziert, um zusätzlichen und verzichtbaren Dokumentationsanforderungen den Weg zu bereiten. Die Beschäftigten in der Pflege möchten sich um die Bewohner und Patienten kümmern und nicht durch Schreibarbeiten immer stärker von der wesentlichen Aufgabe abgehalten werden.
Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: „Richten Sie den Blick nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen der unterschiedlichen Leistungsbereiche.“ Und weiter: „Gehen Sie in die Einrichtungen, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den dort ein- und ausgehenden Menschen.“
(Pressemitteilung bpa – priv. Anbieter sozialer Dienste)

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