Berlin: Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter obligatorisch

Der Hund sei der beste Freund des Menschen, heißt es. Doch manchmal trüben Schlagzeilen von gefährlichen oder gar tödlichen Bissattacken das freundliche Image des Hundes. Inzwischen haben deshalb die meisten Bundesländer Verordnungen und Gesetze geschaffen, die die Bevölkerung schützen und den Opfern einen ausreichenden Schadenersatz gewährleisten sollen. In Berlin ist jetzt für jeden Hund Haftpflichtversicherungsschutz vorgeschrieben. Vom 1. Januar 2010 an müssen Hundehalter nach dem Berliner „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Bislang galt eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft worden waren.
In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, zwingend vorgeschrieben. In Hamburg und in Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. In anderen Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter.
Unabhängig von den Regelungen der einzelnen Bundesländer ist ein spezieller Haftpflichtschutz für jeden Hundehalter unverzichtbar: Wird jemand durch einen Hundebiss verletzt oder entsteht ein Sachschaden durch den Hund, muss der Besitzer des Hundes für den Schaden gerade stehen – wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen und in Zukunft zu erwartenden Vermögen.
Die Deckung einer Privathaftpflichtversicherung allein reicht aber nicht aus. Versicherungsschutz für Schäden, die ein Hund verursacht, muss gesondert in einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Der erhoffte Effekt des Opferschutzes durch diese Versicherung ist allerdings begrenzt – sind doch in den meisten Fällen Familienmitglieder betroffen. Sie sind durch ihre Hunderhalter-Haftpflichtversicherung zwar gegen Ansprüche Anderer im Falle eines vom Hund der Familie verursachten Schaden geschützt. Bei Verletzungen durch den eigenen Hund gibt es keinen Versicherungsschutz aus dieser Versicherung – hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen.
Bisse vermeiden
Etwa 30 000 bis 50 000 Bissverletzungen werden jährlich in Deutschland ärztlich behandelt. Fachleute gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da die Hälfte aller Bissverletzungen ohne medizinische Versorgung bleibt. Weit mehr als die Hälfte der Betroffenen – unterschiedliche Quellen sprechen von 50 bis 75 Prozent – sind Kinder. Folge der Hundebisse sind oft schwere Verletzungen und Knochenbrüche. Besonders häufig kommt es bei kleineren Kindern zu Schädelverletzungen. Meist sind Hände und Arme, Nacken, Kopf und Gesicht betroffen. Um Bissunfälle zu vermeiden, empfehlen Fachleute, im Umgang mit fremden und mit den eigenen Hunden folgende Regeln zu beachten werden.
– Vorsichtig nähern! Am besten nähert man sich einem Hund mit ruhigen Bewegungen von vorne und gibt ihm die Gelegenheit, selbst Kontakt aufzunehmen und zu schnuppern. Ein fremder Hund sollte nur berührt werden, wenn sein Besitzer einverstanden ist. Mit Hunden hinter einem Zaun oder in einem Auto sollte der Kontakt vermieden werden. Der Hund deutet dies meist als Eindringen in sein Revier und reagiert aggressiv.
– Kleinkinder nie allein mit dem Hund lassen. Ungeschickte Bewegungen beim Spielen könnte der Hund missverstehen, das Kind umwerfen oder gar beißen. Um diese Konfliktsituationen rechtzeitig zu entschärfen und auszugleichen sollten immer Erwachsene anwesend sein.
– Den Hund niemals ärgern. Hunde sind sensible, schmerzempfindliche Wesen. Schwanz, Augen, Ohren; Maul und Nase sollten nicht gezogen oder angefasst werden.
– Nicht beim Essen stören. Gerade, wenn es ums Fressen geht, versteht mancher Hund keinen Spaß. Nur der „ranghöhere Boss“ der Familie darf ungestraft den Fressnapf wegnehmen. Jüngere Kinder sollten Abstand halten.
– Nicht direkt in die Augen schauen. Längerer direkter Blickkontakt wird vom Hund als Bedrohung oder Herausforderung aufgefasst.
– Vorsicht bei Welpen! Eine Hündin, die Welpen mit sich führt, sollte in Ruhe gelassen werden. Das gleiche gilt für die jungen Hunde.
– Vorsicht beim Spielen. Spielerische Raufereien mit dem Hund sollten größeren Kindern und Erwachsenen vorbehalten bleiben, die bereits ein Gefühl für die Körpersprache und Verhalten der Vierbeiner entwickelt haben. Das spielerische Anspringen sollten Hundehalter ihrem tierischen Freund abgewöhnen. Für kleine Kinder bedeutet diese ungestüme Annäherung zumindest Sturzgefahr. Vor allem junge Hunde beißen oft spielerisch zu.
– Wenn Hunde raufen: Nicht einmischen! Spielerische Raufereinen zwischen Hunden gehen oftmals mit Knurren und heftigem Balgen einher. Menschen sollten in solche Kämpfe nicht eingreifen. Findet ein ernster Kampf statt, gelingt es oft nur erfahrenen Hundeführern, ihre Hunde zu trennen, ohne eigene Verletzungen zu riskieren.
– Niemals weglaufen! Der Hund sieht darin eine Flucht oder Aufforderung zum Spiel und folgt in wilden Sprüngen.
Was tun nach einem Hundebiss?
Hat ein Hund zugebissen und eine Person verletzt, muss diese umgehend ärztlich versorgt werden. Die Wunde muss behandelt, einer Infektion vorgebeugt werden. Ist ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt worden, sollten dies beim örtlichen Veterinäramt oder bei der Polizei angezeigt werden.
(Pressemitteilung GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)

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