Weihnachten 2009: Spenden und Steuern sparen

Für das Finanzamt sind Spenden Sonderausgaben

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Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die im Veranlagungsjahr gespendete Summe trägt der Steuerzahler in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) ein. Bis 2006 verlangte der Gesetzgeber bereits ab einer Höhe von 100 Euro einen Spendennachweis, der von der Organisation ausgestellt wurde.
Die Höhe dieser Nachweisgrenze wurde zum 1. Januar 2007 auf 200 Euro angehoben. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert – am Anfang des darauf folgenden Jahres – die entsprechenden Nachweise an die finanziellen Unterstützer.

Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise, wie einen abgestempelten Überweisungsbeleg und einen Kontoauszug.

Spenden als Sonderausgaben – Wie viel darf man steuerlich geltend machen?

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es außerdem einen neuen Höchstbetrag für Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Neben Spenden zählen zu den Zuwendungen auch Mitgliedsbeiträge. Spender können bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Tipp: Neben Geld- können Sie auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Wenn Sie Ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke auflistet.

Lesen Sie auf der folgenden Seite welche Spenden man nicht von der Steuer absetzen kann.

5 Kommentare zu “Weihnachten 2009: Spenden und Steuern sparen”:

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