Am 4. Dezember 2009 hat der Bundestag erwartungsgemäà dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt. Spannender ist jedoch die Frage, ob auch der Bundesrat am 18. Dezember seine notwendige Zustimmung erteilt, damit das Gesetz bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
Das Gesetz enthält nämlich einige MaÃnahmen, die sich finanziell zu Lasten der Länder auswirken. Neben der Entschärfung der Unternehmensbesteuerung sind insbesondere MaÃnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern, zur Entlastung erbender Geschwister, Neffen, Nichten und Unternehmensnachfolger und zur Unterstützung für Hotelbesitzer vorgesehen. ARAG Experten nennen die MaÃnahmen im Einzelnen:
Entlastung von Familien mit Kindern Zum einen soll der Freibetrag für jedes Kind ab dem Jahr 2010 von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht und das Kindergeld um 20 Euro angehoben werden.
Erbschaftssteuer für Geschwister, Neffen und Nichten Die Steuersätze betragen nach der Erbschaftssteuerreform 2009 bisher für Geschwister und Neffen/Nichten in der Steuerklasse II mindestens 30 Prozent bei einem Erbschaft bis 6 Mio. Euro und 50 Prozent bei einem höherem Vermögenswert. Im nächsten Jahr soll ein reduzierter Steuertarif von 15 Prozent bis 43 Prozent gelten.
Erbschaftssteuer für erbende Unternehmensnachfolger Auch die steuerlichen Bedingungen für die Unternehmensnachfolge sollen krisenfester ausgestaltet werden. Um keine bzw. nur 15 Prozent der Erbschaftssteuer zu zahlen zu müssen, soll die Lohnsummenregelung geändert werden und die Betriebsfortführung muss statt 10 nur 7 bzw. statt 7 nur 5 Jahre dauern.
Subventionierung für Hotelbesitzer Im Hotelgewerbe soll zur Stärkung des Tourismus eine Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für Ãbernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent erfolgen.
(Pressemitteilung ARAG)