D.A.S.: Neues Erbrecht tritt 2010 in Kraft

Wenn es ums Erbe geht, kann es in den besten Familien zu Konflikten kommen: Die Erbberechtigten erwarten angemessen bedacht zu werden, der Erblasser möchte sein Vermögen jedoch nach seinen Vorstellungen aufteilen. Nach der Anfang 2009 in Kraft getretenen Reform des Erbschaftssteuerrechts wird nun auch das Erbrecht selbst geändert. „Reformiert werden insbesondere die möglichen Gründe für die Enterbung eines Angehörigen, die Ausgleichsansprüche für Pflegepersonen und die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche“, erläutert die D.A.S. Versicherung. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und wird für alle Erbfälle ab diesem Zeitpunkt angewendet. Angepasst werden zum Beispiel die Vorschriften über den Pflichtteil. Mit dem Pflichtteil werden Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass beteiligt, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Unter bestimmten Umständen kann der Erblasser den Erben auch ihren Pflichtteil entziehen und sie somit komplett enterben. Die Voraussetzungen dafür – die so genannten Pflichtteilentziehungsgründe – werden nun modernisiert. (Pressemitteilung D.A.S.)

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