TÜV Rheinland warnt vor mangelhaften Lichterketten

Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten und 31 Spielzeuge in sechs niederländischen Städten gekauft und in den niederländischen Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet.
Das Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen Union nicht verkauft werden. Die Fachleute von TÜV Rheinland haben die Lichterketten zum Preis von 89 Cent bis 14,95 Euro im Oktober und November 2009 in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam, Venlo sowie einige weitere im Internet gekauft. Bei den Tests fielen 32 von 42 Lichterketten durch. „Sie weisen zum Teil gefährliche Sicherheitsmängel auf. Bei drei Lichterketten besteht sogar die Gefahr eines Stromschlags“, so Henk-Jan Pieters von TÜV Rheinland EPS in Niekerk, wo der Lichterschmuck geprüft wurde. Die am häufigsten festgestellten Mängel sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Eine Lichterkette erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind maximal 90 Grad Celsius. Kontrolliert wurde sowohl nach der DIN EN 60598-2-20 für Leuchten als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft. Generell empfehlen die Fachleute, elektrische Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können. Ähnlich schlecht sind die Testergebnisse bei den Spielzeugen. Diese wurden ebenfalls im normalen Handel in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam und Venlo gekauft. „10 Spielzeuge waren mängelfrei, aber 21 Spielzeuge entsprechen nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen“, fasst Hans Groothuis von TÜV Rheinland Quality in Eindhoven die Ergebnisse zusammen. Dort wurden insbesondere die chemischen Prüfungen vorgenommen. Im Test waren Spielzeuge bis zu einem Preis von 10 Euro. Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher – so genannte Phthalate. Weichmacher in Kunststoff stehen im Verdacht, krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. Um Spielzeug als Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union verkauft werden soll, generell verboten. Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr gefährlich sein und ist daher für Spielzeug dieser Altersgruppe verboten. Aufgrund der Testergebnisse appellieren die Experten von TÜV Rheinland auch an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Generell gilt: bewusst einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.
(Pressemitteilung TÜV Rheinland)

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