In Mietverträgen darf Musizieren nicht ausgeschlossen werden

Auch wenn einem bei ersten Blockflöten- oder Geigenversuchen der lieben Nachbarskinder fast die Ohren abfallen: Musizieren in Mietverträgen generell zu untersagen, gilt als unzulässig und deshalb als unwirksam, sagt Ulrich Roperz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, im Apothekenmagazin „BABY und Familie“.
Wie lange jemand üben darf, hängt vom Instrument ab und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Klavier üben darf man zwischen 90 und 180 Minuten täglich, Schlagzeug täglich außer sonntags 45 bis 90 Minuten lang. Eine Sonderregel gilt für elektronisch verstärkbare Instrumente. Sie müssen grundsätzlich auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Für alle Musikanten gilt: Ruhezeiten einhalten!
(Pressemitteilung Baby und Familie)

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