Rechtsmittel

Gegen richterliche Entscheidungen können in der Regel Rechtsmittel eingelegt werden. Zu den Rechtmitteln zählen die Berufung oder die Revision. Rechtsmittel zeichnen sich durch zwei Merkmale aus:

1. Wird ein Rechtsmittel erfolgreich eingelegt, hat dies eine aufschiebende Wirkung. Die gerichtliche Entscheidung tritt zunächst nicht in Kraft.

2. Der Rechtsstreit geht in die nächst höhere Instanz.

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