Gegen richterliche Entscheidungen können in der Regel Rechtsmittel eingelegt werden. Zu den Rechtmitteln zählen die Berufung oder die Revision. Rechtsmittel zeichnen sich durch zwei Merkmale aus:
1. Wird ein Rechtsmittel erfolgreich eingelegt, hat dies eine aufschiebende Wirkung. Die gerichtliche Entscheidung tritt zunächst nicht in Kraft.
2. Der Rechtsstreit geht in die nächst höhere Instanz.