EUROFORUM-Jahrestagung: Rechtslage und Steuerfallen im gemeinnützigen Bereich

Seit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2007 ist der Gründungsboom von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Vereinen ungebrochen. Allein 2008 stieg die Zahl der Stiftungen um fast 1000 auf 16 500. Durch das Jahressteuergesetz 2009 und die Vereinsrechtsreform haben sich auch 2009 tiefgreifende steuerliche und haftungsrechtliche Veränderungen für die über 550.000 eingetragenen Vereine ergeben. Darüber hinaus haben sich durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Juli 2009 die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerermäßigung von gemeinnützigen Körperschaften verschärft. Die Steuerermäßigung wird nur noch gewährt, wenn die Satzung in Bezug auf die Vermögensbindung §§ 60 und 61 der Abgabenordnung entspricht.
Auf der 5. EUROFORUM-Jahrestagung „Die Non-Profit-Organisation“ (21. und 22. Januar 2010, Düsseldorf) stellen Steuer- und Rechtsexperten den Anpassungsbedarf von Satzungen in Folge der aktuellen Rechtssprechung vor und zeigen typische Steuerfallen für gemeinnützige Einrichtungen auf. Welche Auswirkungen die von der neuen Bundesregierung geplante Anpassung der Umsatzsteuer auf gemeinnützige Organisationen hat, ist ein weiteres Thema des Jahrestreffs für gemeinnützige Körperschaften. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht gibt Dr. Stephan Schauhoff (Flick Gocke Schaumburg). Aus Sicht der Finanzverwaltung erläutert Heiner Woitschell (Hessisches Ministerium der Finanzen) die Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung, die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland, die Selbstlosigkeit sowie die neuen Satzungserfordernisse. Dr. Christoph Wäger (Richter am Bundesfinanzhof) geht auf die Voraussetzungen für Umsatzsteuerfreiheit im Non-Profit-Bereich ein und erläutert die Voraussetzungen für Organschaften bei gemeinnützigen Unternehmen. Mit der Organhaftung behandelt Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn) ein zentrales Thema. Weitere Gemeinnützigkeitsexperten aus Finanzverwaltung sowie Rechts- und Steuerberatung gehen auf Fallstricke bei der Mittelverwendung, der Auftragsvergabe sowie arbeitsrechtliche Fragen ein. (Pressemitteilung EUROFORUM)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.