Wohnungskündigung bei unpünktlicher Zahlung des Jobcenters unzulässig

„Die Entscheidung ist richtig. Unpünktliche Mietzahlungen des Jobcenters dürfen nicht zu einer Kündigung des Mieters führen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 64/09). „Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter passieren, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.“
Ein Vermieter hatte seinen Mietern fristlos gekündigt, weil die Mietzahlungen nicht zu Beginn des Monats, sondern am 11. April, 7. Mai, 6. Juni bzw. 8. Juli und damit unpünktlich eingingen. Die Mietzahlungen erfolgten durch das Jobcenter. Obwohl der Mieter das Jobcenter auf die Abmahnung des Vermieters hinwies, änderte die Behörde ihr Verhalten nicht und zahlte weiterhin unpünktlich.
Siebenkotten: „Wichtig ist, dass der Bundesgerichtshof auch klarstellt, dass sich der Mieter das Verschulden des Jobcenters nicht zurechnen lassen muss und dass es keinen Unterschied macht, ob die Miete an den Hilfebedürftigen selbst oder direkt an den Vermieter gezahlt wird.“
(Pressemitteilung DMB)

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