Wichtige Kriterien beim Umzug ins Seniorenheim

Das Alter bringt viele Veränderungen mit sich – darunter die oft schwere Entscheidung, die eigenen vier Wände gegen ein Zimmer im Senioren- oder gar Pflegeheim zu tauschen. Wer sich frühzeitig Gedanken über eine entsprechende Perspektive macht, ist besser gewappnet und fühlt sich sicherer, falls ein Heimaufenthalt plötzlich unumgänglich wird oder es plötzlich ganz schnell gehen muss. „Je nach gesundheitlicher Verfassung hat man die Wahl zwischen betreutem Wohnen, dem Altenwohnheim, dem Alten- und dem Pflegeheim“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten sollten vor der Entscheidung wichtige Punkte geklärt werden: die Nähe zum bisherigen Wohnort, Mitnahme der eigenen Möbel sowie Art und Größe des Zimmers. Wer sich noch gut selbst versorgen kann, der benötigt dagegen keine Grundpflege – eine Hilfestellung im Alltag, etwa beim Bettenmachen, bei der Körperhygiene oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Neben der Trägerschaft des Heimes kommt auch der beruflichen Qualifikation sämtlicher Mitarbeiter und der Personalstärke, beispielsweise im Pflegebereich, große Bedeutung zu. In jedem Fall gilt, ob Wohnheim, Altenheim oder bei typischen Gestaltungen des betreuten Wohnens: Der Bewohner schließt mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung einen Heimvertrag ab, der dem seit Oktober 2009 gültigen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz entsprechen muss. Letzteres wurde zum Schutz der Heimbewohner erlassen und kann beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet über www.bmfsfj.de eingesehen werden. Darüber hinaus bieten die Verbraucherschutzorganisationen beim Vertragsabschluss eine Beratung an. (Pressemitteilung der D.A.S.)

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