Leben und Arbeiten im Ausland bringt keine Nachteile für die Rente

Leben und arbeiten im Ausland: Für viele ist das heute – befristet oder dauerhaft – Realität. Damit sind sie im Laufe ihres Berufslebens Mitglied in verschiedenen Systemen der Sozialen Sicherheit. Was bedeutet das aber für die spätere Rente? Die Deutsche Rentenversicherung Hessen stellt dazu klar, dass die unterschiedlichen Systeme eines gemeinsam haben: Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten und Wartezeiten erfüllt werden. Die in der Rentenversicherung zu berücksichtigenden Zeiten aus verschiedenen Ländern können jedoch zusammengerechnet werden, um die in den einzelnen Ländern jeweils vorgeschriebenen Wartezeiten zu erfüllen. Beispielsweise erreicht ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre im EU-Ausland gearbeitet hat, die Wartezeit von insgesamt 35 Jahren für die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt jedes Land für sich eine Teilrente. Eine gemeinsame Rentenzahlung von einem Land für andere Länder gibt  grundsätzlich es nicht. Grundlage für die Rentenzahlung sind die in den Ländern zu berücksichtigenden Zeiten. Wer die Wartezeit trotz der Zusammenrechnung nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich die Beiträge auch erstatten lassen. Die Zeiten können nach europäischem Gemeinschaftsrecht im Verhältnis zu den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich im Verhältnis zu Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz zusammengerechnet werden. Mit anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die entsprechende Regelungen enthalten. Dazu zählen etwa die Staaten des ehemaligen Jugoslawien, die Türkei, Kanada und die USA, aber auch Japan und Australien. Ausführliche Informationen dazu gibt es in der Broschüre „Rente ohne Grenzen – arbeiten im Ausland“ sowie in den zahlreichen länderspezifischen Publikationen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de. Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100048012 oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.
(Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen)

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