Deutsche Rentenversicherung Hessen dementiert BILD-Artikel zu falschen Rentenbescheiden

BILD meldet in ihrer heutigen Ausgabe, dass das Bundesversicherungsamt bei Stichproben massenhaft falsche Rentenbescheide entdeckt habe. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betont, dass die Ausstellung korrekter Rentenbescheide für sie höchste Priorität hat.
Zahlreiche interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung stellen dies sicher. Von massenhaft falschen Rentenbescheiden kann daher keine Rede sein.
Laut BILD sind vor allem zwei Gruppen von Rentnern betroffen, denen eine andere Rentenart mit höheren Rentenzahlungen zustehen könnte:
1. Frauen, die vor dem 65. Lebensjahr mit Abschlägen in Rente gegangen sind, und die stattdessen die sog. Altersrente für Frauen hätten in Anspruch nehmen können.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen sind solche Fälle bisher noch nicht aufgetreten. Allerdings überprüft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mittels ihrer EDV den Datenbestand. Sollte sich hierbei ergeben, dass Frauen eine günstigere Altersrente als die bisher bezogene erhalten können, werden sie angeschrieben und darauf hingewiesen. Bevor sie sich dafür entscheiden, sollten sie aber prüfen, ob sich dies in ihrem persönlichen Fall tatsächlich auszahlt. Es gibt durchaus Rentnerinnen, für die eine bestimmte Rentenart vorteilhaft ist, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung oder anderen Sozialleistungen.
2. Erwerbsminderungsrentner, die offenbar nicht auf die Möglichkeit hingewiesen worden seien, eine „flexible Altersrente“ zu beantragen, obwohl sie dadurch mehr Geld bekommen könnten.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen schreibt bereits seit längerer Zeit 60-jährige Erwerbsminderungsrentner von sich aus an, bei denen die im Versicherungskonto gespeicherten Daten darauf hindeuten, dass die Umwandlung ihrer Erwerbsminderungs- in eine Altersrente zu einer höheren Rentenzahlung führen könnte.
BILD meldet weiterhin, es sei zu schlechter Beratung der Versicherten und zu Bearbeitungsfehlern gekommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine korrekte Beratung und Rentenberechnung nur möglich ist, wenn der Rentenversicherung alle Angaben, die dafür nötig sind, bekannt sind, zum Beispiel Kindererziehungszeiten, die Aufnahme eines Minijobs, oder Schul- und Ausbildungszeiten. Sie rät daher allen Versicherten, aktiv an der Klärung ihres Versicherungskontos mitzuwirken.
Fragen zur Kontenklärung beantworten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
(Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen)

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