VuV wehrt sich gegen neue EdW-Beitragsverordnung

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) lehnt die heute in Kraft getretene Neufassung der Beitragsordnung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entschieden ab. Die Neuordnung sieht u.a. vor, dass der von den EdW-Mitgliedern zu entrichtende Jahresbeitrag generell um das 3,5-fache angehoben wird (von 0,35 auf 1,23 Prozent der Erträge aus Wertpapiergeschäften) und legt eine Kappungsgrenze von 45 Prozent des Jahresüberschusses fest. ?Unser Vorwurf gegen die Neuregelung besteht im Kern in folgendem Umstand: Der Gesetzgeber hatte ausdrücklich den Auftrag erteilt, bei der Festlegung der Beitragssätze zu berücksichtigen, inwieweit von dem jeweiligen EdW-Mitglied ein Risiko ausgeht, sprich, inwieweit es selbst einen Entschädigungsfall verursachen kann. Das Bundesministerium der Finanzen ist diesem Auftrag in keinster Weise nachgekommen?, erklärt Dr. Nero Knapp, Verbandsjustitiar beim VuV. ?Anstatt anhand der bisherigen Entschädigungsfälle jeweils konkrete Risikoprofile der in völlig unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätigen EdW-Mitgliedsunternehmen zu ermitteln und danach die Jahresbeiträge festzulegen, hat das BMF eine völlig unreflektierte Pauschalbetrachtung angestellt?, erklärt Knapp.
Benachteiligt würden hiervon insbesondere die unabhängigen Vermögensverwalter. Denn der Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst und andere ähnliche Fälle hätten gezeigt, dass die wesentlichen Schadensfälle von Instituten ausgehen, die Kundengelder zulassungsgemäß in Besitz nehmen dürfen. Unabhängige Vermögensverwalter seien dazu jedoch nicht berechtigt und könnten daher kein nennenswertes Risiko für die Anleger auslösen. Für einen unabhängigen Vermögensverwalter ist es somit ausgeschlossen, ein Schneeballsystem á la Phoenix oder Madoff ins Rollen zu bringen. Im Zuge des Entschädigungsfalles Phoenix Kapitaldienst hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr eine Änderung der Beitragsordnung der EdW gefordert. Denn die eigentliche Zielrichtung des Entwurfs sei die Einführung einer zusätzlichen ?EdW-Abschöpfungssteuer?, so der VuV, mit deren Hilfe nun die Entschädigungen im Rahmen des Betrugsfalles Phoenix gezahlt werden könnten. ?Nach Ansicht des BMF sollen weiterhin diejenigen Institute mögliche Schäden bezahlen, die diese gar nicht verursachen können. Dies und der Umstand, dass diesen Instituten zugemutet werden soll, zusätzlich zur Steuerbelastung auch noch auf 45 Prozent ihres Jahresüberschusses zu verzichten, stößt auf komplettes Unverständnis bei unseren Mitgliedern?, so Knapp. Diese unverhältnismäßige Belastung verstärkt zudem die Tendenz der Mitgliedsinstitute, sich der EdW durch eine Verlegung des Firmenhauptsitzes ins Ausland zu entziehen. Der damit verbundene Verlust an Arbeitsplätzen kann nicht im Interesse des BMF liegen.
Aus Sicht des VuV provoziert die neue Beitragsverordnung ? zusätzlich zu der noch anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die bisherigen EdW-Beiträge ? gerichtliche Verfahren von Seiten der EdW-Mitglieder. Daher kann nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Beitragsverordnung lange Bestand hat. Der VuV hatte bereits im Juli dieses Jahres in einer Stellungnahme gegenüber dem BMF gegen den Entwurf zur Beitragsverordnung interveniert.
(Pressemitteilung vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V)

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