Gehalt für Vollzeitstelle kann eingeklagt werden

Oft übernehmen junge Menschen ein Praktikum auch, weil Ihnen für die Zeit danach eine Vollzeitstelle oder ein Ausbildungsplatz versprochen wird. So erhoffte sich eine Berlinerin eine Ausbildungsstelle als Bürokauffrau, ein junger Mann aus Schleswig-Holstein wurde nach dem Praktikum ein Ausbildungsplatz als Altenpfleger zugesagt. Für ihn bedeutete das ein knappes Jahr eine 38,5-Stunden-Woche, für sie ein Jahr lang die Sechs-Tage-Woche mit Überstunden und allem drum und dran. Beide wurden mit monatlich 200 Euro entlohnt. Das wollten die Praktikanten aber nicht einsehen und zogen vor Gericht, wo auch beide Recht bekamen. Nach Meinung der Richter stand der jungen Frau das volle Gehalt einer Bürohilfe zu, der junge Mann, der in den Dienstplänen als normaler Mitarbeiter des Altersheims geführt wurde, hatte demnach Anrecht auf das übliche Gehalt eines Wohnbereichshelfers von immerhin 1.286 Euro. Sein Arbeitgeber musste also um 10.317 Euro nachbessern (ArbG Berlin, Az.: 28 Ca 6934/07 und ArbG Kiel, Az.: 4 Ca 1187d/08).
(Pressemitteilung der ARAG)

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