Zwangsversteigerungen demnächst auch im Internet

Gepfändete Sachen sollen künftig vermehrt im Internet versteigert werden. Das sieht laut ARAG Experten ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.
Mit dem Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung soll es künftig möglich sein, die bewegliche, gepfändeten Sachen aus der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Urteilen, anderen Zahlungstiteln und Steuerbescheiden im Internet zu kaufen. Der Entwurf sieht vor, dass die Versteigerung im Internet der Versteigerung vor Ort an die Seite gestellt wird. Damit soll das bislang für Internetversteigerungen geltende aufwändige und unpraktikable Verfahren abgeschafft werden. Ferner erhofft sich das Bundesjustizministerium, dass durch die Versteigerungen im Internet höhere Preise erzielt werden können als durch die Versteigerung vor Ort. Dies käme den Gläubigern und Schuldnern zugute.
(Pressemitteilung der ARAG)

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