Kurzfristige Reisestornierungen sind nicht zulässig

Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann.
In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Diese Tendenz verurteilt das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. „Die Verbraucher verfügen über die gleichen Rechte wie die Veranstalter; wenn der Veranstalter sich selbst ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis vier Wochen vor Reisebeginn einräumt, dann müssen auch die Kunden bis zu vier Wochen vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten können“, meint Stephan Schiller für den Branchenverband.
Eine solch kurzfristige Absage durch den Veranstalter ist aber nicht nur ein juristisches Problem. Wenn die Ferienträume der Kinder oder Jugendlichen buchstäblich „baden“ gehen, ist das für sie eine schwere Enttäuschung. Zudem sind viele Eltern in der eigenen Terminplanung – ob für die Arbeit oder für den Urlaub – abhängig von der Kinder- oder Jugendreise.
(Pressemitteilung BundesForum Kinder- und Jugendreisen e. V. Service)

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