Der Beratungs-Rechtschutz ist Teil des Privat-Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts. Wie der Name schon sagt, geht es hierbei lediglich um die Beratung. Die Versicherung übernimmt nur die Kosten für das Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder Notar. Mögliche Prozesskosten werden vom Versicherer nicht getragen.