Wenn man Opfer einer Straftat geworden ist, hat man Anspruch auf eine Vertretung durch einen Anwalt in einem Nebenklageverfahren. Nebenkläger haben jedoch selten Einfluss auf den Verlauf von Strafprozessen; die Hauptklage gegen den Täter führt immer der Staatsanwalt. Wenn dieser Schutz keine Extrakosten beinhaltet, ist nichts gegen eine Opfer-Rechtsschutzversicherung einzuwenden. Ansonsten kann man in der Regel auf diese Police verzichten, da von ihr kaum Gebrauch gemacht wird.