BaFin hebt Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Juni 2009 ihr Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland aufgehoben. Das seit dem 9. Oktober 2008 bestehende Moratorium hatte dazu gedient, die verbliebenen Vermögenswerte der Bank zu sichern. Die BaFin halte diese Maßnahme nun nicht mehr für erforderlich.
Der isländische Wirtschaftsminister habe im Namen der gesamten isländischen Regierung in einem Schreiben an die BaFin verbindlich klargestellt, dass die Auszahlung der deutschen Einleger im Einklang mit dem isländischen Recht und den EU-rechtlichen Anforderungen erfolge.
Nach Angaben der isländischen Regierung stehe die Kaupthing Bank hf. während der Abwicklung weiter unter der Kontrolle der isländischen Finanzaufsicht FME. Damit seien die Kaupthing Bank hf. und die „isländischen Stellen“ alleine zuständig und verantwortlich für die Abwicklung der Bank und die Auszahlung der Einlagen, so wie es in den europarechtlichen Vorgaben für solche Fälle vorgesehen sei.
Erste Rückzahlungen an deutsche Einleger würden nach Angaben der Kaupthing Bank hf. im Laufe der Woche veranlasst. (Pressemitteilung der BaFin)

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