Wer haftet bei Freundschaftsdiensten?

Über kleine Freundschaftsdienste freuen sich alle – zumindest solange nichts passiert. Was aber, wenn beim Baby- sitten ein Saftfleck auf das teure Designer-Sofa kommt oder der Hund sich beim Ausführen selbstständig macht und den Postboten ins Bein beißt? Nicht selten kommt es hier auch zwischen guten Nachbarn oder Freunden zum Streit, wer tatsächlich schuld an der Situation ist und eventuelle Kosten bezahlen muss. Wo endet die Gefälligkeit?
Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbst verursachten Schaden. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer entsprechend den Schaden zu begleichen hat. Auch bei Freundschaftsdiensten abgesichert
Um den Ärger eines Streits zu vermeiden, kann man das Risiko der Gefälligkeitsschäden in die Haftpflichtversicherung einschließen. Die Versicherung übernimmt dann die entstandenen Kosten. Wer eine neue Haftpflichtversicherung abschließt, sollte beim Vertragsabschluss auch auf Folgendes achten:
* Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder sollten in den Vertrag eingeschlossen werden. Macht die Tochter beim Babysitten etwas kaputt, übernimmt die Versicherung den Schaden. Sind die Kinder schon volljährig, bleibt der Versicherungsschutz noch bestehen, solange sie sich in der Ausbildung befinden. * Die Haftpflichtversicherung sollte auch dann helfen, wenn man selbst geschädigt wird: So bieten viele Haftpflichtversicherungen den Einschluss einer Forderungsausfalldeckung an. Hat der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung und ist zahlungsunfähig, so erhält der Geschädigte von der eigenen Versicherung Schadensersatz. * Man sollte sich nach sogenannten Kombiprodukten erkundigen, wie beispielsweise MultiPlus von der Zurich Gruppe. Diese bieten neben der Haftpflichtversicherung auch Unfall-, Hausrat- und Rechtsschutz in einem einzigen Vertrag. Das ist einfacher zu verwalten und spart zusätzlich Geld.
Übrigens hilft die Haftpflichtversicherung auch dann, wenn die Schadensforderungen unberechtigt sind. In diesem Fall lehnt der Versicherer die Forderungen ab und zieht bei Streitigkeiten auf eigene Kosten vor Gericht. (Pressemitteilung der Zurich Versicherung)

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