Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zu Arbeitslosengeld I

Nach langjährigen Forderungen und intensiven Bemühungen des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) wurde heute im Deutschen Bundestag ein Änderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 verabschiedet.
Die neue Regelung soll die soziale Benachteiligung von Schauspielern und anderen überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit endlich abmildern. Der BFFS bewertet die Entscheidung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und freut sich, dass seine Initiativen hier nun zu einem ersten Erfolg geführt haben. Gleichzeitig ist der Bundesverband zuversichtlich, dass notwendige Überprüfungen und Korrekturen in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass kurz befristet Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen können. Dazu müssen sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren sechs Monate Anwartschaftszeit nachweisen. Die Anwartschaftszeit muss überwiegend aus Beschäftigungen resultieren, die auf nicht länger als sechs Wochen begrenzt sind. Die Obergrenze für den jährlichen Verdienst liegt bei 30.240 Euro. Erfolg für alle kurz befristet Beschäftigten Für den BFFS ist der Gesetzesentwurf ein erster richtiger Schritt um die strukturelle Benachteiligung von kurz befristet Beschäftigten beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 zu beseitigen. „Wir haben drei Jahre für eine Gesetzesänderung gekämpft“, äußert sich Heinrich Schafmeister, Vorstand und Sozialexperte des BFFS, zu der heutigen Entscheidung. „Wir freuen uns besonders, dass mit dem Gesetzentwurf nicht nur für uns Schauspieler, sondern für alle kurz befristet Beschäftigten eine erste Lösung geschaffen wird. Allerdings wird es jetzt unsere Aufgabe sein, in der nächsten Legislaturperiode wichtige Verbesserungen des Gesetzes für alle Betroffenen zu erkämpfen.“ (Pressemitteilung des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler e.V.)

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