Heizen im Neubau – gesetzeskonform und effizient

Bei einem Hausbau müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Bei der Wahl der richtigen Heizung spricht inzwischen auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Denn seit Januar 2009 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien – kurz EEWärmeG. Demzufolge muss jeder Hausbesitzer einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Das Gesetz gilt für alle Neubauten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2009. „Die Anforderungen können zum Beispiel mit Solarthermie in Verbindung mit einer Erdgas-Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe erfüllt werden“, so der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern im VBEW e.V., dem rund 20 lokale und regionale Energieversorger angehören. Wie hoch der Anteil erneuerbarer Wärmequellen sein muss, hängt vom gewählten Energieträger ab. Bei der Kombination von Erdgas und Solar beispielsweise müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Sonnenkraft gewonnen werden. Was das konkret bedeutet, erklärt der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern: Laut Gesetz müssen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 Nutzfläche installiert werden. Bei einem Haus mit 100 m2 Wohnfläche wären also 4 m² Sonnenkollektoren notwendig, die für Warmwasser sorgen oder der Heizungsunterstützung dienen. Eine solche Solarthermieanlage kann mit einer Erdgas-Brennwertheizung kombiniert werden. Diese arbeitet besonders effizient und unterstützt auf diese Weise die Umweltvorteile der Solarthermie. Eine weitere Möglichkeit, die Anforderungen des Wärmegesetzes zu erfüllen, bieten Wärmepumpen. Sie werden vom Gesetzgeber anerkannt, wenn mit ihnen 50 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Allerdings müssen die Anlagen bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Auch Mini-BHKWs erfüllen Anforderungen des Wärmegesetzes Das neue Gesetz sieht auch Ersatzmaßnahmen vor, wenn die Nutzung erneuerbarer Energien wenig sinnvoll ist. „Kraft-Wärme-Kopplung in Form eines Mini-Blockheizkraftwerkes (Mini-BHKW) ist sehr effektiv und erfüllt ebenfalls die Anforderungen des Wärmegesetzes, wenn mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs über ein Mini-BHKW gedeckt werden“, betont der Initiativkreis Stadtwerke, der sich die Förderung effizienter Heizsysteme zum Ziel gesetzt hat. Mit Erdgas betriebene Mini-BHKWs werden von einigen Mitgliedern des Initiativkreises Stadtwerke Nordbayern bereits finanziell gefördert und sind vor allem für größere Gebäude wie Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe oder Verwaltungsgebäude eine gute Alternative. Die Einführung von BHKWs für Ein- und Zweifamilienhäuser wird nach Ansicht des Initiativkreises nicht mehr lange auf sich warten lassen. Sowohl für Solarthermie als auch für Wärmepumpen und Mini-BHKWs gibt es Förderprogramme, welche die Installation der innovativen Technologien finanziell unterstützen. Der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern rät Häuslebauern vor der Entscheidung für eine Heizung, sich von Experten beraten zu lassen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Es müssen aber nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Wahl einer neuen Heiztechnologie ist eine Entscheidung, die für die kommenden 20 bis 30 Jahre gilt. Deshalb sollten auch Wartungs- und Energiekosten beachtet werden. Eine umfassende Beratung und Informationen zu möglichen Fördermitteln bekommen künftige Eigenheimbesitzer unter anderem bei den rund 20 Mitgliedsunternehmen des Initiativkreises, die persönliche Beratung groß schreiben. Das Stadtwerk in der Nähe und kompetente Ansprechpartner finden Interessierte unter www.initiativkreis-stadtwerke.de . Auf der Homepage des Initiativkreises findet sich auch ein Link zum Bundesumweltministerium und den genaueren Bestimmungen des EEWärmeG. (Pressemitteilung des VBEW)

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