Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Rundfunkgebührenpflicht befreit

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) – Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.
Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II – Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.
(Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit)

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