Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung

Zum ersten Juli 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II. Damit betragen die neuen Regelsätze:
– 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
– 323 Euro für volljährige Partner
– 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
– 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
– 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.
Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende Änderungsbescheide.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
(Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit)

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